Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

1. Teilnehmer

Es können alle Piloten teilnehmen, die über eine gültige Lizenz verfügen. Alle Teilnehmer müssen den zusätzlichen beschriebenen Anforderungen gewachsen, sowie entsprechend ausgerüstet sein. Jeder Teilenehmer nimmt auf eigene Verantwortung an der Reise teil. Der Startentscheid und die gesamte fliegerische Tätigkeit, inklusive der Landung, sind Sache der Reiseteilnehmer. Den Anordnungen der Reiseleiter/Fluglehrer ist unbedingt Folge zu leisten. Die Kursleiter sind berechtigt, Reiseteilnehmer, die erkennbar die erforderlichen oben genannten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, zu Beginn und während der Reise ganz oder teilweise vom Flugprogramm auszuschließen.

2. Leistungen des Veranstalters

Der Reiseveranstalter verpflichtet sich zur sorgfältigen Durchführung der Veranstaltung gemäß der im Reiseprogramm beschriebenen Dienstleistungen. Den Leitern von Veranstaltungen bleibt es vorbehalten, das Fluggebiet witterungsbedingt oder im Falle unvorhersehbarer Umstände zu wechseln. Falls der Kurs wetterbedingt nicht im vorgesehenen Rahmen ablaufen kann, behält sich der Veranstalter vor, Ersatzprogramme durchzuführen. Es entsteht dadurch kein Anspruch auf Rückzahlung der Reisekosten. Die Leiter der Touren sind geprüfte Fluglehrer.

3. Haftung

Der Reiseteilnehmer trägt das Risiko möglicher Schäden selbst. Dies betrifft insbesondere Schäden, die er selbst zu verantworten hat. Kann durch Verschulden des Veranstalters die Leistung nicht, wie im Vertrag versprochen, erfüllt werden, oder ist die erbrachte Leistung gegenüber der vereinbarten eine minderwertige, so ist der Veranstalter dafür haftbar. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, anstelle von Schadenersatz eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, die dem Reiseprogramm angepasst ist. Ausgeschlossen sind Ersatzansprüche bei Schäden durch höhere Gewalt. Gänzlich ausgeschlossen wird die Haftung des Reiseveranstalters für Transportunternehmungen (Flug-, Bus-, und Bahngesellschaft), da diese Haftung für Sachschäden, Diebstahl, Nichteinhaltung der Fahrzeiten in ihren eigenen Haftungsbestimmungen von vorneherein ausschließen. Wir empfehlen daher den Reiseteilnehmern im Bedarfsfalle eine zusätzliche Reiseversicherung zur Deckung der Schäden abzuschließen, die die Haftung des Veranstalters überschreiten. Wer einen haftungsbegründeten Schaden erlitten hat, hat diesen umgehend dem zuständigen Reiseleiter mitzuteilen und schriftlich bestätigen zu lassen. Er hat seine Ersatzansprüche spätestens 4 Wochen nach der Beendigung der Reise geltend zu machen, andernfalls erlischt der Anspruch. Die Höhe des Schadensersatzanspruches ist auf den Reisepreis begrenzt.

4. Anmeldung und Zahlung

Mit einer Online-Anmeldung, per E-Mail oder per Telefon ist eine Buchung verbindlich, solange der Teilnehmer seine Anmeldung nicht ausdrücklich und fristwahrend widerruft. Eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 100,- Euro ist 8 Tage nach Rechnungseingang zu bezahlen, der Restbetrag spätestens 14 Tage vor Abreisedatum.

5. Programm Änderungen

Änderungen des Reiseprogramms, Wechsel der Transportmittel oder Flugplanänderungen muss sich der Reiseveranstalter vorbehalten, soweit dies im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufes erforderlich ist. Bei unvorhergesehenem Ausfall des Reiseleiters, ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise abzusagen, falls kein gleichwertiger Ersatz gefunden werden kann. Die Reisekosten werden in diesem Fall in vollem Umfang zurückerstattet.

6. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer

Im Falle eines Rücktritts durch den Teilnehmer selbst, muss dies unserem Büro schriftlich oder persönlich mitgeteilt werden. Als Rücktrittsdatum gilt der Eingang der Rücktrittsmeldung an den Veranstalter. Jede Stornierung verursacht für uns Kosten, daher berechnen wir eine generelle Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro. Bei Rücktritt später als 24 Tage vor Reisebeginn fallen folgende Kosten an:

24 – 14 Tage vor Abreisedatum 40 % des Reisepreises
14 – 1 Tage vor Abreisedatum 70 % des Reisepreises
am Abreisetag oder später 100 % des Reisepreises
Zusätzlich werden die anfallenden Stornogebühren für Zimmer- und Flugreservierungen in Rechnung gestellt.
Wir empfehlen daher eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

7. Rücktritt durch den Veranstalter

Alle ausgeschriebenen Reisen können nur durchgeführt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 2 Wochen vor Reisebeginn, vom Vertrag zurück zu treten. Die geleisteten Zahlungen werden den Reiseteilnehmern vollständig zurückerstattet.

8. Versicherungen

Jeder Teilnehmer ist selbst für seine Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung, sowie die ordnungsgemäße Versicherung seiner Flugausrüstung verantwortlich. Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bzw. einer Krankenrücktransportversicherung (evtl. Auslandsschutzbrief).

9. Reisedokumente

Der Reiseteilnehmer ist für die Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften anfallen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn die Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

10. Gerichtsstand

Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.